Die deutschen Behörden hatten keinen Schimmer und es handelt sich bestimmt – wie immer – um einen dieser Einzelfälle: Eine vierköpfige Familie aus der Westukraine – die sich nach Deutschland geflüchtet hatten – soll ein Jahr lang 40.000 Euro aus den deutschen Sozialleistungskassen bezogen haben.
Und zwar, als sie längst schon wieder zuhause in der Ukraine lebten.
Im Frühjahr 2022 kurz nach Ausbruch des Ukrainekonflikts, war eine Ukrainerin mit ihrem Sohn nach Deutschland hereingeflohen und wurde in einer Gastfamilie untergebracht.
Die aufopferungsvolle Gastmutter – die komischer Weise nun anonym bleiben möchte – hatte die beiden bei Behördengängen begleitet. Und zur vollsten Zufriedenheit wurden dann auch sofort das Bürgergeld an die Ukrainerin ausbezahlt.
Das Kindchen erhielt einen Kita-Platz und auch eine Wohnung für die armen Flüchtlinge wurde auf dem knalldichten deutschen Wohnungsmarkt gefunden. Wenige Monate später zog auch der ukrainische Ehemann – obwohl es für männliche Ukrainer in einem gewissen Alterscluster eine Ausreisesperre gibt – nach Schleswig-Holstein, da man sich vermehrungsfreudig zeigte und ein zweites Kind unterwegs war.
Nach dessen Geburt bekam die nun vierköpfige Familien weiterhin staatliche Leistungen in Höhe von satten 200 Euro monatlich, bestehend aus Bürgergeld, Mietzuschuss und Heizkostenzuschuss.
Weil – anders als den dummdoofen Deutschen weißgemacht wird – nicht überall in der Ukraine Krieg herrscht, beschloss die ukrainische Familie zunächst Anfang 2023, in ihre Heimat zurückzukehren.
Doch mit dem Wintereinbruch 2023 pendelten sie wieder nach Schleswig-Holstein in die Rund-um-Vollversorgung. Der inzwischen sechsjährige Erstgeborene war aus dem Kita-Alter heraus und sollte einen Schulplatz bekommen. Dazu wandten sich die ukrainischen Pendler wieder an die Gastmutter von einst. (Finanzexperte macht kühne Prognosen für ein turbulentes Jahr 2024)
Beim Versuch der Einschulung stellte sich heraus, auf welche Art sich die ukrainischen Kostgänger beim deutschen Steuerzahler bedankten: Während ihres fast einjährigen Heimaturlaubs im Kriegsland Ukraine schob die Familie weiterhin Unterstützungsleistungen aus Deutschland ein. Rund 40.000 Euro waren es, die der deutsche Steuerzahler nur in diesem Fall berappen musste.
Die Gastmutter hat laut dem Focus ihre Unterstützung inzwischen empört eingestellt. Sie fühlt sich „ausgenutzt“ und will erfahren haben, dass der Fall keine Ausnahme ist, sondern unter den ukrainischen Flüchtlingen als Tipp kursiert, wie man an das Geld der doofen Deutschen kommt. Im Landkreis versucht das zuständige Jobcenter den Sachverhalt aufzuklären.
Dort scheint man nun etwas nervös zu werden, wird es doch immer deutlicher, dass es sich mutmaßlich wieder einmal um einen mehr als unfähigen und komplett überforderten Trupp handelt, der die Ausbeutung des deutschen Steuerzahlers auch im Fall der “Ukrainehilfe” offensichtlich institutionalisiert hat: Es sei “extrem schwierig“, den Aufenthaltsort der Ukrainer zu ermitteln.
Und ein automatischer Abgleich zwischen Kita oder Schule und den Behörden, die das Bürgergeld über die Ukrainer auskippen, sei nicht vorgesehen. Zudem habe im Jobcenter auch niemand erfahren, dass das Kind der Ukrainer fast ein Jahr lang nicht in der Kita war.
Die Bundesagentur für Arbeit, die für die finanzielle Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge zuständig ist, kennt den konkreten Fall nicht, bestätigt aber, dass es möglich ist, das System so auszunutzen, schreibt der Focus weiter.
Ukrainische Flüchtlinge würden zwar wie alle anderen Leistungsberechtigten regelmäßig ins Jobcenter eingeladen, aber über das konkrete Intervall entscheiden die Jobcenter nach eigenem Ermessen vor Ort.
Dass dies in Schleswig-Holstein nicht geschehen sei, würde mit der völligen Überlastung der Jobcenter zusammen hängen.
Aktuell leben rund 700.000 ukrainische Flüchtlinge vom erarbeiteten Geld der deutschen Steuerzahler. Und anders als bei deutschen Bürgern, die – wenn sich Bürgergeld bekommen wollen – beim Antrag auf Bürgergeld ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen und bei mehr als 40.000 Euro nicht antragsfähig sind, sprudelt das Geld für Ukrainer ohne jegliche Überprüfung der Vermögensverhältnisse.
Eine Kontrolle sei aber „faktisch nicht möglich“, heißt es dazu lapidar.
Wieder so ein Ampel-Reinfall: Kaum Erfolge mit “Job-Turbo” für Ukrainer
Tja, da ist wohl das Bürgergeld, was man abholen und in die anscheinend doch nicht so Kriegsgeschädigte Heimat in der West-Ukraine schleppen kann, attraktiver:
Gut drei Monate nach dem Start des “Job-Turbos” zur schnelleren Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete aus der Ukraine kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) noch keine sichtbaren Erfolge verbuchen.
Das geht aus dem aktuellen Lagebericht der Bundesagentur zur Arbeitsmarktsituation der Geflüchteten vom Januar 2024 hervor, über den die “Rheinische Post” in ihrer Freitagausgabe berichtet.
Die Abgangsrate ukrainischer Staatsangehöriger aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung ist demnach bei den ukrainischen Frauen im Januar 2024 mit jahresdurchschnittlich 1,2 Prozent sogar deutlich geringer als vor einem Jahr mit 1,7 Prozent. Auch bei den ukrainischen Männern ging sie von 3,4 im Januar 2023 auf 2,4 Prozent im Januar 2024 zurück.
Der BA-Sonderbeauftragte für den “Job-Turbo”, Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach, nannte als eine Hauptursache natürlich die schlechtere Konjunktur, die derzeit Neueinstellungen erschwere.
“Die Arbeitslosenzahl insgesamt hat sich im Januar gegenüber dem Vorjahr um fast 200.000 erhöht. Da ist es schon positiv zu sehen, wenn die Arbeitslosigkeit bei der schwächsten Gruppe am Arbeitsmarkt – und das sind unter anderen Geflüchtete ohne fließende Deutschkenntnisse – nicht merklich steigt”, sagte er der Zeitung.
68 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine seien Frauen. “Jede dritte Frau aus der Ukraine ist alleinerziehend, viele finden nur sehr schwer Möglichkeiten der Kinderbetreuung.
Deshalb ist ihre Integration in den Arbeitsmarkt häufig schwerer als bei männlichen Geflüchteten”, sagte Terzenbach.
Die Menschen aus der Ukraine sind dem BA-Lagebericht zufolge deutlich besser qualifiziert als Geflüchtete aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Während 68 Prozent der Geflüchteten aus diesen acht Ländern nur für Helfertätigkeiten infrage kommen, stuft die BA die Ukrainer zu 100 Prozent als Fachkräfte ein.
Es gebe aber auch bei den Ukrainern Probleme mit der Anerkennung formaler Abschlüsse und häufig noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, sagte Terzenbach.
“Wir haben derzeit rund 2,4 Millionen Geflüchtete im erwerbsfähigen Alter in Deutschland, davon etwa 840.000 aus der Ukraine. Insgesamt gehen 750.000 Geflüchtete bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, allein aus der Ukraine etwa 170.000. Es geht also in die richtige Richtung”, so Terzenbach.
“Der Job-Turbo setzt bei denen an, die noch keinen Arbeitsplatz haben. Aus der Ukraine sind dies etwa 500.000 Menschen, aus den übrigen acht größten Asyl-Herkunftsländern weitere 600.000.”
“Die Quote der Bürgergeldbeziehenden unter Ukrainern lag nach aktuellsten Zahlen im Oktober aber auch noch bei 60 Prozent, unter den übrigen Asylherkunftsländern bei 40 Prozent”, so der Sonderbeauftragte. Die Quoten würden bald sinken, da die stärkere Kontaktaufnahme der Job-Center mit Geflüchteten begonnen habe.
Das wird schon noch was. In 20, 30 Jahren, wenn dann noch mal 30 Millionen “Flüchtlinge” dazugekommen sind.
Nur jeder vierte Ukraine-»Flüchtling« arbeitet hierzulande
»Flüchtlinge« aus der Ukraine dürfen hierzulande sofort arbeiten. Das machen sie aber nicht. Drei Viertel derer, die sich in Deutschland aufhalten, arbeiten NICHT. In Dänemark liegt die Quote der arbeitenden Ukraine-»Flüchtlinge« bei 78 Prozent, in Tschechien bei 66 Prozent, in Polen bei 65 Prozent. Nur in Deutschland ist diese Quote extrem niedrig.
Die in Deutschland ankommenden »Flüchtlinge« aus der Ukraine bekommen in Relation zu den »Flüchtlingen« aus anderen Ländern eine Vorzugsbehandlung: sie erhalten ohne großen bürokratischen Aufwand sofort einen Schutzstatus, werden in die Gesundheits- und Sozialsysteme unmittelbar integriert und erhalten ebenso direkt eine Arbeitserlaubnis. Diese Vorzugsbehandlung gilt für sie auch in den meisten anderen Staaten der EU.
Aber gerade bei den Zahlen der arbeitenden Ukraine-»Flüchtlingen« unterscheiden sich die Zahlen respektive die Quoten in den Ländern der EU doch deutlich. In Dänemark zum Beispiel sind 78 Prozent jenes im Land befindlichen Personenkreis in einem Arbeitsverhältnis. In Tschechien sind es 66 Prozent, in Polen 65 Prozent, in Schweden und Großbritannien sind es je 56 Prozent und in den Niederlanden immerhin auch noch 50 Prozent.
Nur hierzulande liegt diese Quote mit 25,2 Prozent deutlich unter den Werten der anderen Länder. Das hat die Bild heute berichtet mit Bezug auf Zahlen des Politikwissenschaftlers Dietrich Thränhardt (82, Uni Münster), der die für die Friedrich-Ebert-Stiftung ermittelt hat.
Ohne dass in dem Beitrag die Frage, warum diese Zahlen so unterschiedlich sind, offen beantwortet werden, finden sich dennoch einige interessante Hinweise. So erhalten sie in Tschechien lediglich 200 Euro Soforthilfe, nach fünf Monaten 130 Euro. Krankenversicherung und Kosten für die Unterbringung in einer Sammelunterkunft werden nur befristet übernommen.
Und in Polen gibt es eine Einmalzahlung von 66 Euro sowie 110 Euro Kindergeld pro Monat, ansonsten aber keine Sozialhilfe. Nach vier Monaten muss die Sammelunterkunft zur Hälfte selbst bezahlt werden.
Und in Deutschland? Da streichen erwachsene Ukrainer den regulären Bürgergeldsatz (563 Euro) ein, Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Zudem werden Wohn- und Nebenkosten übernommen. Bei solchen Beträgen könnte der Verdacht aufkommen, dass bei dem einen oder anderen die Lust, eine reguläre Arbeit aufzunehmen, wohl doch gegen Null tendiert.
Da sorgen dann auch Sofortmaßnahmen wie der Job-Turbo von Heil (SPD) nicht wirklich für Abhilfe.
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Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/journalistenwatch.com am 08.02.2024
3 comments on “Behörde wusste von nichts und – klaro! – Einzelfall! Ukrainische Familie lebte zuhause und kassierte 40.000 Euro Bürgergeld”